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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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AHV / IV

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Personen, die in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig sind, werden obligatorisch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung / Invalidenversicherung (AHV/IV) versichert.

  • Ab dem Alter von 65 resp. 64 Jahren können Männer und Frauen eine Altersrente beantragen. Der Bezug kann um ein bis zwei Jahre vorgezogen, aber auch um bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden. Folglich reduziert resp. erhöht dies die zukünftige Rente.
  • Versicherte, die mindestens zu 40% invalid sind, haben ab dem Alter von 18 Jahren Anspruch auf eine Invalidenrente, berechnet nach dem Invaliditätsgrad.

Nähere Informationen zur AHV / IV finden Sie auf ahv-iv.info

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