Informationen für Zuzüger und Expatriates zu Aufenthalt und Ansiedlung in der Schweiz
Wohneigentum
Jeder Einwohner der Schweiz darf Immobilien kaufen.
Staatsbürger eines EU-15-Landes können im gleichen Masse Immobilien kaufen wie Schweizer.
Nicht Staatsbürger eines EU-15-Landes können einzig ein Haus zur Eigennutzung kaufen. Bei grösseren Grundstücken braucht es eine Sondergenehmigung.
Um eine Immobilie zu kaufen, muss mind. 20% des Kaufpreises vom Erwerber selbst aufgebracht werden. Für den Erwerb eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in der Schweiz müssen mindestens 150’000 Franken vorhanden sein. Die restlichen 80% können durch ein Hypothekardarlehen finanziert werden.
Nähere Informationen zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland finden Sie hier: Bundesamt für Justiz
Informationen zu Immobilien / Wohneigentum in der Schweiz: